Bauwerke prägen den Lebensraum, in dem wir wohnen und den Gutteil unserer Lebenszeit verbringen. Ähnlich wie bei den Menschen ist auch die Existenz von Wohnhäusern bestimmten Lebenszyklen unterworfen. Umso besser die Gebäude in Schuss gehalten werden, desto langlebiger wird ihr Bestand sein. Während die Verwaltung von Mietwohnungen fix über Hausverwaltungen organisiert ist, können Wohnungseigentümer-Gemeinschaften frei entscheiden, ob sie ihre Häuser selbst verwalten, oder eine professionelle Hausverwaltung damit beauftragen.
Wozu eine Hausverwaltung?
Schneeräumung, Reinigung, Reparaturen oder Instandhaltung, oder auch die transparenten Abrechnungen von Leistungen an alle Bewohner haben regelmäßig zu erfolgen. Diese Pflichten, die den Eigentümer treffen, können professionelle Hausverwaltungsteams übernehmen. Die rechtliche Position der Wohnungseigentümer bleibt dabei jedenfalls voll erhalten.
Eigentümerrechte wahrnehmen
Sollten Instandhaltungsmaßnahmen notwendig werden, hat die Hausverwaltung die Pflicht, diese rechtzeitig ankündigen und sich darum kümmern, dass diese rechtzeitig durchgeführt werden. Die dafür anfallenden Kosten müssen aber vor der Durchführung den Eigentümern gemeldet werden.
Mindestens alle zwei Jahre muss die Verwaltung des Hauses eine Hauptversammlung einberufen, bei der die Eigentümer über den Zustand des Hauses, Kostenänderungen oder zukünftige Investitionen informiert werden müssen und aktuelle Probleme gemeinsam diskutiert werden.
Woran sich Mieter halten müssen
Wohnungsmieter haben in Österreich traditionell eine sehr starke rechtliche Position, die es im Sinne des Mieterschutzes auch zu wahren gilt. Eine Entscheidungsfreiheit, ob sie die Dienste einer Hausverwaltung in Anspruch nehmen, steht den Mietern im Wohnhaus jedoch nicht zu. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, die Kosten der Hausverwaltung zu tragen und sich auch an die Hausordnung zu halten, die ein gutes Zusammenleben regelt.
Umgekehrt hat wiederum jeder Mieter das Recht die Betriebskostenabrechnung einzusehen und zu kontrollieren. Die Hausverwaltung von Mietshäusern darf – anders als bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften – die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Sanierungsarbeiten, nicht auf die Mieter übertragen. Diese Ausgaben müssen aus den Mieteinnahmen gedeckt sein.
Jetzt zum Nachlesen: die NÖMB-Wohnrechtsfibel
Noch mehr über Rechte und Pflichten von Hausverwaltungen gegenüber Wohnungs-Eigentümern und -Mietern lesen Sie in der Wohnrechtsfibel des NÖ Mieter- und Wohnungseigentümerbund – NÖMB, die Sie unter http://www.noemb.at/downloads/ kostenfrei downloaden können.